Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – wirksame Klauseln ?

Gerichte stellen oft die Frage, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wirksame Klauseln enthalten? Diese Frage werden sich schon viele Unternehmen, Kunden und Verbraucherinnen und Verbraucher gestellt haben. Wie geht denn der Gestaltungsspielraum, welchen die Gesetze lassen ? Wenn man eine zwingende gesetzliche Regelung nicht beachtet, so wird ein Gericht eine Klausel als unwirksam beurteilen. So verliert man unter Umständen einen Gestaltungsspielraum, den man bei einem sorgfältigen Entwurf hätte.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - wirksame Klauseln

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Verträge, die einen Standard für eine Vielzahl von Geschäftsvorfällen enthalten.

Das sind zivilrechtliche Verträge wie andere Kauf-, Miet-, Dienst- oder Werkverträge des BGB auch. Nur handelt es sich hier um Standard-Verträge, die für eine Vielzahl von Fällen gelten und regeln eine Vielzahl von Fällen für eine Vielzahl von Kunden.

Es sind bestimmte Standdardregeln, welche Allgemeine Geschäftsbedingungen prägen, die zu jedem Vertrag gehören sollten.

Bestimmte Probleme wie Leistungspflichten, Zahlungsverzug oder die Haftung kommen bestimmen eine Vielzahl von Geschäftsvorfällen.

Standard-Klauseln in AGB

Dies umfasst Regeln zur Bestimmung des Leistungsumfanges und Änderungen der Leistungen, oder Preise (Vergütungen).

Aber auch  Zahlungsbedingungen, Regeln zur Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Rechte an Leistungsgegenständen oder Rechte Dritter gehören dazu.

Des Weiteren sind Regelungen zu Mängeln und zur Haftung, Kündigungsregeln, der Gerichtsstand im Falle eines Rechtsstreites und das anzuwendende Recht sowie weitere Fragen, die von dem jeweiligen Vertragsgegenstand abhängen, besonders wichtig.

 


die Kontrolle der Wirksamkeit

strenger Maßstab des BGB für Standard-Klauseln

Diese Regelungen müssen sehr sorgfältig abgefasst werden, denn das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – §§ 305 ff. BGB – ist sehr streng und kann dazu führen, dass einzelne Klauseln nicht wirksam sind.

Als Verwender muss man zudem auf die wirksame Einbeziehung der AGB achten.  Unternehmen oder natürliche Person, gegenüber denjenigen diese Standard-Verträge verwendet werden, prüfen zudem ihre Wirksamkeit.

Wirksamkeitskontrolle durch den Bundesgerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) – oder gegebenenfalls auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) – entscheiden immer wieder, dass bestimmte Regelungen unwirksam sind, weil sie gegen deutsches oder europäisches Recht verstoßen.


Kartellrecht - europäische Verordnungen

Auch das Kartellrecht – vor allem europäische Verordnungen – sollte bei der Prüfung von lizenzrechtlichen und vertriebsrechtlichenFragen eine Rolle spielen.



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