Das Law of Privacy und die British Royals

Der rechtliche Hintergrund für die Solidaritätsbekundung englischer Politikerinnen für die "Herzogin von Sussex" ist, dass für die jede Grenze überschreitende Berichterstattung im UK bald keine Grenze mehr besteht, da es im UK KEIN "law of privacy" gibt.


Diese Situation würde durch einen Brexit sogar noch verschlimmert, da dann der Schutz der EMRK – aus welcher das UK auch austreten will und dessen Rechtsprechung – des EGMR – man in Großbritannien nicht länger akzeptieren will, nicht mehr besteht.

Die Kritik der Abgeordneten ist also vollkommen berechtigt, aber natürlich brauchen alle (!!!) Menschen den Schutz ihrer Privatsphäre, egal ob Frau oder Mann, oder „Royal“, „Celebrity“ – beide Rollen kann man vermeiden (!!!) oder welche Rolle oder welches Leben man auch immer lebt!!

Diese allgemeinen Aspekte zu erwähnen – die auch Männer betreffen, die ein öffentliches Amt ausüben – sollte nicht vergessen werden.

Nunmehr verbreiten die Medien die Nachricht, Meghan und Harry würden überlegen, einen Zweitwohnsitz in Malibu zu nehmen. Diese Überlegung hat wohl zwei Richtungen: einmal in Richtung eigener Familie, die gemäß dem Grundsatz „never explain, never complain“ die Berichterstattung nicht kommentiert hat.

Für die britische Presse sehr viel wichtiger ist aber, dass so ein Wohnsitz in den USA eine „Verlinkung“ zu dem amerikanischen Rechtssystem darstellen könnte. Wir erinnern uns: eine 150.000.000,00 $ Klage des ehemaligen Wrestling Starr Hulk wegen ohne Zustimmung veröffentlichter Bilder aus dem Privat(Intim-)bereich zwang eine Zeitung in die Knie … Finanziert hatte das Peter Thiel, den Berichte über seine Homosexualität so sehr erzürnt haben, dass er sich mit der Prozessfinanzierung eine „subtile Rache“ gönnte ….

Zum betreffenden Artikel in der FAZ


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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
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