Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die Pflicht zum Hinweis und zur Verlinkung auf die Europäische Schlichtungsplattform auch für Anbieter bei eBay gilt (OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2017 – 9 W 426/16).
Schon seit dem 9. Januar 2016 gibt es eine weitere wichtige neue Informationspflicht für Online-Händler. Diese Händler – und zwar egal ob sie selbst als Online-Händler tätig sind oder bei eBay – trifft eine Hinweis- und Verlinkungspflicht für eine europäische Schlichtungsplattform. Der entsprechende Hinweis auf die OS-Schlichtungsplattform gilt nun nach Auffassung des OLG Koblenz insbesondere und gerade auch für eBay-Händler. Entgegen der Annahme anderer Gerichte gilt dies nicht nur Unternehmen, die einen Online-Shop unter einer eigenen Domain betreiben.