Europäische Schlichtungsplattform

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die Pflicht zum Hinweis und zur Verlinkung auf die Europäische Schlichtungsplattform auch für Anbieter bei eBay gilt (OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2017 – 9 W 426/16).

Schon seit dem 9. Januar 2016 gibt es eine weitere wichtige neue Informationspflicht für Online-Händler. Diese Händler – und zwar egal ob sie selbst als Online-Händler tätig sind oder bei eBay – trifft eine Hinweis- und Verlinkungspflicht für eine europäische Schlichtungsplattform. Der entsprechende Hinweis auf die OS-Schlichtungsplattform gilt nun nach Auffassung des OLG Koblenz insbesondere und gerade auch für eBay-Händler. Entgegen der Annahme anderer Gerichte gilt dies nicht nur Unternehmen, die einen Online-Shop unter einer eigenen Domain betreiben.



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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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10179 Berlin

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