Existenzgründen als Chance – die rechtlichen Grundlagen

Jede Krise kann auch eine Chance beinhalten. Wenn man durch eine kluge Existenzgründung die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung einer Geschäftsidee schafft, nutzt dies allen. Aufgrund meiner Erfahrung als Rechtsanwalt in der Beratung und der gerichtlichen Vertretung von Mandantinnen und Mandanten berate ich Sie gerne. Im Bereich des Zivilrechtes wie auch zum Beispiel bei der Gründung eines Unternehmens. Ich entwerfe AGB oder Lizenzverträge. Bei der Gestaltung einer Webseite und der Registrierung einer Domain oder einer Marke helfen Ihnen meine langjährigen Erfahrungen. Dies betrifft auch die Gründung eines Unternehmens und die richtige Auswahl der für Sie passenden Rechtsform. Für eine solche Erstberatung berechne ich Ihnen 350,00 € netto, d.h. zusammen mit der Umsatzsteuer von 19 % (66,50 €) ein Gesamtbetrag in Höhe von 416,50 €. Dieses Gespräch kann selbstverständlich auch online stattfinden. Ich freue mich auf Ihre Reaktion.




der Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen essentiell. Innovationen verlangen oft umfanreiche Planungen und Investitionen. Jedes Unternehmen hat einen Anspruch darauf, dass diese Innovationen exklusiv ihm selbst zur Verfügung stehen.

der Schutz von Werken, Produkten und auch Konzepten

Sowohl das Urheberrecht als auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützen Erfinder und Kreative. Aber auch das Patentgesetz oder das niederschwelligere Gebrauchsmustergesetz wahren die Chancen für Unternehmen, um ihre Produkte zu vermarkten.

 

 


der Schutz im Falle fehlender Vereinbarungen

Grundsätzlich sollte durch vertragliche Regelungen mit Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen seine Proukte und technische Innovationen schützen.

leitende Angestellte und Zulieferer

Aber auch leitende Angestellte, Zulieferer oder Dienstleister sollten durch entsprechende vertragliche Geheimhaltungsklausel erfasst werden.

das Geschäftsgeheimnisgesetz

Kommt es dennoch zu einer Rechtsverletzung, findet das Geschäftsgeheimnisgesetz Anwendung.

der Schutz im Falle fehlender Vereinbarungen

Aber auch im Falle fehlender Vereinbarungen sollte man bei der unzulässigen Weitergabe von Informationen anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (Urteil vom 28.04.2022, 6 U 39721) hat selbst in einer Situation fehlender vertraglicher Schutzklauseln den Schutz von Geschäftsgeheimnissen diskutiert.

 



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Verschlagwortet unter:

AGB Domainrecht Elektronischer Geschäftsverkehr Gebrauchsmustergesetz Geschäftsgeheimnis Gesellschaftsrecht

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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10179 Berlin

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