Die öffentliche Auftragsvergabe umfasst wirtschaftliche Leistungen, die gegenüber der öffentlichen Hand erbracht werden und ab einer bestimmten Größenordnung einer öffentlichen Auftragsvergabe bedürfen. Dieses zumeist maßgeblich europäische Recht, welches wesentliche Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, auch als Kartellrecht bekannt) auch in Deutschland betrifft, setzt sich aus den europäischen Verordnungen, Einkaufsbestimmungen unterschiedlicher Arten und einer sehr umfassenden Judikatur europäischer und deutscher Gerichte zusammen.
Ich berate meine in- und ausländischen Mandantinnen und Mandaten bei der Vorbereitung der rechtmäßigen Auftragsvergabe, Fragen der zulässigen Vergabeentscheidungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Falle von Auseinandersetzungen abgelehnter Anbieterinnen und Anbieter.
Auch in diesen Fällen spielen oft schon die Auftragsvergabe und die Begleitung bei den entsprechenden Prozessen eine Rolle. Hinzu kommt aber auch die Art und Weise der Auftragsdurchführung, welche ebenfalls die sorgfältige Beachtung einzelner Schritte im Vorfeld von Konflikten aber auch in ihrem Verlauf umfassen.