Urteile

keine Vergütung für Kreative aus Nutzung und Verwertung ihrer Werke aus Panoramafreiheit gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

die zulässige Verwertung und Nutzung ohne angemessene Vergütung gemäß der durch § 59 UrhG geschützten Panorama-Freiheit - die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Panorama-Freiheit gemäß § 59 UrhG hält den Kreativen ihre angemessene Vergütung für die Nutzung und Verwertung ihrer Werke vor. Gerne unterstütze ich Sie, wenn Sie dies ändern wollen

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Grenzenlose Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG – die europäischen Grenzen der deutschen Rechtsprechung

Grenzenlose Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG - die europäischen Grenzen der deutschen Rechtsprechung ! Mit Panoramafreiheit gemäß § 59 des Urheberrechtes meint man die Möglichkeit, am öffentlichen Plätzen befindliche Werken abzubilden und zu verwerten. Immer wieder überschreiten jedoch deutsche Gerichte die europäischen Grenzen. Grundlage hierfür sind verschiedene Urteile - "East Side Gallery" und "AIDA-Kussmund" - des Bundesgerichtshofes. Tatsächlich aber verstoßen deutsche Entscheidungen gegen europäische Richtlinien.

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Softwarevertrag als Mietvertrag – wesentliche Aufklärungspflichten des Vermieters

Ist ein Softwarevertrag ein Mietvertrag? Oder handelt es sich um einen Kaufvertrag? Und was sind die wesentlichen Aufklärungspflichten des Vermieters? Das Oberlandesgericht München (20 U 3236/22 e, Beschluss vom 08.08.2022) hat im August 2022 entschieden, dass eine zeitlich begrenzte Überlassung einer Software einen Mietvertrag darstellt. Der Anbieter einer Buchungssoftware (für Hotels) muss von sich aus klären, welcher Art der Betrieb seines Kunden ist und welche Anforderungen die zu verwendende Buchungssoftware im Betrieb des Kunden erfüllen soll. Dabei ist es unerheblich, ob ein Pflichtenheft hätte erstellt werden müssen. Der Softwareanbieter muss auch ohne ein solches Pflichtenheft als alleine Fachkundiger die notwendige Aufklärung vor Vertragsschluss durchführen.

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Informationspflichten von Influencer/Innen – Meinungsfreiheit

Informationspflichten von Influencer/Innen - Meinungsfreiheit ? Der Streit um die richtige Kennzeichnung der Auftritte und Präsentationen von Influencer und Influencerinnen beschäftigt viele Gerichte. Aber wie steht es, wenn Influencer glauben, sie würden nicht kommerziell handeln. Kann man Bilder auf Instagramm aus dem Alltag posten, ohne dass auf Werbung hingewiesen wird ? Wie ist es, wenn man sich auch zu allgemeinen politischen Themen äußert ? Ändert sich etwas, wenn durch Anklicken auf den verbreiteten Bildern Links zu Unternehmen sichtbar sind? Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 19.02.2021 (6 U 103/20) verschiedene Kennzeichnungspflicht bejaht.

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urheberrechtlicher Schutz für Werbetexte ?

Urheberrechtlicher Schutz für Werbetexte ? Viele Werbetexterinnen und -texter werden oft vor dem Dilemma stehen, dass sie kurzfristig um Unterstützung gebeten werden. Viel Zeit für Vertragsverhandlungen bleibt nicht, da zum Beispiel Texter Anzeigen kurzfristig geschalten. Nun hat das Landgericht Frankenthal entschieden, dass ein Werbetext dann nicht einen Schutz nach dem Urhebergesetz oder dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb in Anspruch nehmen kann. Es fehle dem Text aufgrund verschiedener technischer Vorgaben an dem notwendigen eigenschöpferischen Gehalt. Geht das nicht an der wirtschaftlichen Realität vorbei ?

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Schadensersatz wegen geschlechtsdiskriminierender Anrede ?

Schadensersatz wegen geschlechtsdiskriminierender Anrede ? Können Menschen, die sich durch die binäre Geschlechtsidentität nicht angesprochen fühlen, Schadensersatz geltend machen ? Das Landgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass auch im Massengeschäft die Ansprache der Geschlechtsidentität entsprechen muss. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes gemäß dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht vor. Ein Schadensersatzanspruch folgt daraus aber nicht.

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das Streitbeilegungsverfahren – Hinweis auf Website und in AGB

das Streitbeilegungsverfahren - Hinweis auf Website und in AGB ! Verbraucher und Verbraucherinnen sollen durch ein Verbraucherstreitbeilegungsverfahren die Möglichkeit haben, Konflikte mit Unternehmen zu lösen. Dieses Recht für bestimmte Fälle beruht auf der europäischen Richtlinie 2013/11/EU. Der Bundesgerichtshof hat am 22.09.2020 (Az.: XI ZR 162/19) die Frage entschieden, wo auf diese Möglichkeit hingewiesen werden muss. Es reicht nicht mehr aus, nur durch allgemeine Informationen auf der Webseite auf diese Möglichkeit oder die Verpflichtung hinzuweisen. Der Bundesgerichtshof verlangt nun auch eine entsprechende Klausel in den jeweils verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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zulässige Sperrung auf sozialen Netzwerken wegen Hassrede !

zulässige Sperrung auf sozialen Netzwerken wegen Hassrede ! Viele Nutzerinnen und Nutzer sehen sich in Kommentarspalten auf Sozialen Netzwerken einem ungeheuren Hass ausgesetzt. Beleidigungen, Beschimpfungen und Gewaltphantasien verbunden mit der Androhung sexueller Handlungen sehen sich viele Frauen und Männer ausgesetzt. Wie gefährlich diese Hassreden sind, haben die Attentate auf Walter Lübcke in Jahr 2019 und 2020 gegen den französischen Lehrer Samuel Paty im Oktober 2020 gezeigt. in beiden Fällen waren den Mordanschlägen massive Bedrohungen in den Sozialen Netzwerken vorausgegangen. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 15. September 2020 (29 U 6/20) die Sperrung eines Accounts als verhältnismäßig und damit zulässig erachtet. Denn dadurch sollte die Verbreitung von Hassrede unterbunden wird.

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Persönlichkeitsrechte an Bildern und der Datenschutz

Persönlichkeitsrechte an Bildern und der Datenschutz - das "abgestufte Schutzkonzept" des Bundesgerichtshofes zur Veröffentlichung von Bildern steht im Mittelpunkt zwei Entscheidung. Gegenstand des Rechtsstreites war das Scheidungsverfahren einer bekannten Comedian und Schauspielerin, welches 2018 erfolgte. Während die Wortberichterstattung als Teil der sogenannten "Sozialsphäre" grundsätzlich zulässig war, untersagte der Bundesgerichtshof die Veröffentlichung von Bildern. Besondere Beachtung verdient diese Entscheidung auch deshalb, weil der Bundesgerichtshof die Bedeutung der DSGVO für das Recht am eigenen Bild geklärt hat.

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der Anspruch auf Netzneutralität für alle

der Anspruch auf Netzneutralität für alle ! Was bedeutet eigentlich "Netzneutralität" im Sinne des europäischen Rechtes ? Und wann sind vertragliche Regelungen als Netzwerkmanagement gerechtfertigt ? Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung vom 15. September 2020 (RS C - 807/18 und 39/19) entschieden, vertragliche Regelungen als rechtswidrig zu verwerfen. Der Grund hierfür in zwei Rechtssachen war, dass die maßgeblichen Regelungen von Telekommunkationsunternehmen nach kommerziellen Kriterien unterschieden. Dies aber ist nach dem europäischen Recht unzulässig.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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10179 Berlin

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