urheberrechtlicher Schutz für Werbetexte ?

urheberrechtlicher Schutz für Werbetexte ? Viele Werbetexterinnen und -texter werden oft vor dem Dilemma stehen, dass sie kurzfristig um Unterstützung gebeten werden. Viel Zeit für Vertragsverhandlungen bleibt nicht, da zum Beispiel Texterinnen und Texter Anzeigen kurzfristig geschalten. Nun hat das Landgericht Frankenthal entschieden, dass ein Werbetext dann nicht einen Schutz nach dem Urhebergesetz oder dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb in Anspruch nehmen kann. Es fehle dem Text aufgrund verschiedener technischer Vorgaben an dem notwendigen eigenschöpferischen Gehalt. Geht das nicht an der wirtschaftlichen Realität vorbei ?




urheberrechtlicher Schutz für Werbetexte ?

Sowohl das Urheberrecht als auch das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) schützen Werbetexte.

Das Landgericht Frankenthal hat jedoch in einer Entscheidung vom 03.11.2020 (Az.: 6 O 102/20) die Auffassung vertreten, bestimmte Texte könnten keinen Schutz in Anspruch nehmen.

Die Entscheidung des Landgerichtes Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal hat einem Werbetext für einen Spurassistenten den urheberrechtlichen Schutz wegen fehlender Schöpfungshöhe versagt. Aber auch einen Schutz gemäß dem UWG verneinte das Landgericht.

Der Schutz gemäß dem Urheberrecht

Auch das Landgericht räumt ein, dass auch Gebrauchstexte urheberrechtlichen Schutz in Anspruch nehmen können.

Jedoch ereiche in diesem Fall der Text die Schutzschwelle des § 2 II UrhG nicht. Denn auch schützenswürdige Werbetexte müssten über „übliche Anpreisungen“ hinausgehen.

In diesem Fall sei der Text aber zu sehr durch die technischen Einzelheiten geprägt. Notwendig für den Schutz sei aber „ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials“ (BGH Urt. v. 10.10.1991 – I ZR 147/89, GRUR 1993, 34, 36 – Bedienungsanweisung).

Texte, die üblicherweise in Modekatalogen oder Bestellprospekten erschienen und von Versandhäusern verwendet würden, könnten keinen urheberrechtlichen Schutz in Anspruch nehmen.

der Schutz nach dem UWG

Das Landgericht Frankenthal versagte dem Texter aber auch den Schutz gemäß dem UWG. Dabei handelt es sich um den sogenannten ergänzenden Leistungsschutz, welchen Kreative durchaus auch immer im Auge haben sollten.

Der Schutz betrifft solche Texte, welche das Urhebergesetz nicht erfasst.

Der ergänzende Leistungsschutz wegen der Verwendung eines fremden Leistungsergebnisses scheide aber aus, weil es dem Text an der „wettbewerblichen Eigenart“ fehle, welche zu einer Herkunftstäuschung nach § 4 Nr. 3 UWG führe. Denn der Text sei nicht geeignet, einen Irrtum über die Herkunft des Textes hervorzurufen.

Aber auch eine gezielte Behinderung gemäß § 4 Nr.4 UWG bestehe nicht.


kritische Anmerkungen - Hinweise für den Schutz

Das vorliegende Urteil des Landgerichtes Frankenthal überzeugt mich vorallem in urheberechtlicher Hinsicht nicht.

Texte wie dieser Werbetext sind vor allem dann für ihre Verwender nützlich und erfolgreich, wenn sie informativ, anschaulich und leicht verständlich sind.

Geht man von diesem  grundsätzlichen Ansatz aus, so wird man auch einen Werbetext wie den vorliegenden, in welchem mit sehr flüssigen Formulierungen und eine auf die leichte Verständlichkeit zielende Textgestaltung gearbeitet wurde, anders beurteilen.

Eine der Schwierigkeiten von Werbetexten ist es, eigentlich trockene Informationen in einer ansprechenden Form und vor allem mit lebendig wirkenden Formulierungen zur Wirkung zu bringen.

Dass das, was als „leichte Prosa“ bezeichnet wird, unter Umständen viel Arbeit erfordert, wird vielen erst dann verständlich werden, wenn sie es selbst versucht haben.

Beratungshinweis

Sichern Sie Ihre Texte durch die Verwednung des (c) Zeichens aus, auch wenn dies nur deklaratorische Wirkung hat. Wenn ein Text keinen urheberechtlichen Schutz in Anspruch nehmen kann, hilft auch dies nicht.

Lassen Sie sich in der Korrespondenz vor der Bereitstellung des Textes von der Gegenseite kurz schriftlich bestätigen, dass es sich um einen urheberrechtlich geschützten Text handelt. Diese Vereinbarung ist jederzeit möglich.



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