„Vertragsgenerator“ – keine anwaltliche Qualität

"Vertragsgenerator - keine anwaltliche Qualität" ! Mit sogenannten "Vertragsgeneratoren" versucht die sich als "Legaltech" bezeichnende Branche "Vertragsdokumente" anzubieten. Aufmerksame Existenzgründer oder sachkundige Geschäftsführerinnen fragen sich, ob diesen Standardsschriftstücke eine Sachverhaltsaufklärung oder Prüfung der aktuellen Rechtslage vorausgeht. Noch mehr aber stellen sich aber Kundinnen und Kunden die Frage, ob ein Dokument ihre besondere persönliche Lage abbildet. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Vertragsgeneratoren keine Verträge in "anwaltlicher Qualität" anbieten. Zudem sei aber auch die Werbung "Schneller und günstiger als Anwalt" wettbewerbswidrig (Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19.06.2020 –6 U 263/19).


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"Vertragsgenerator" - keine "anwaltliche Qualität"

Das Oberlandesgericht Köln hat dem Anbieter von durch Software generierter Schriftstücke untersagt, diese Schriftsücke mit dem Zusatz „anwaltliche Qualität“ oder „schneller und günstiger als Anwalt“ zu bewerben (Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19.06.2020 –6 U 263/19).

Das Gericht entschied im Rahmen des Verbraucherschutzes und des Elektronischen Geschäftsverkehrs und berücksichtigte dabei das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb.

die Liberalisierung und Deregulierung des Rechtsdienstleistungsesetzes

In Abänderung des Urteils des Landgerichtes Köln hob das Oberlandesgericht Köln damit das generelle Verbot der Nutzung der Software zur Herstellung von Schriftstücken auf.

Dabei nahm das Oberlandesgericht Bezug auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes „wenigermiete.de“ (Urt. v. 28.11.2019, VIII ZR 285/18). In dieser Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof das Rechtsdienstleistungsgesetz im Sinne einer Liberalisierung und Deregulierung verstanden und verschiedene webbasierte Inkassodienstleistungen als zulässig erachtet.

Das Oberlandesgericht untersagte somit die Produktion von webbasierten Schriftstücken nicht, die von dem Unternehmen als „Vertragsgenerator“ beschrieben worden waren.

 


kritische Würdigung

Ein kluges Sprichwort sagt „Niemand sollte Anwalt / Anwältin in eigener Sache“ sein.

Die anwaltliche Beratung erlaubt einer sachkundigen dritten Person, einen bestimmten Sachverhalt zu klären und zu prüfen. Schon die Bestimmung dessen, was denn überhaupt wichtig ist, um einen Vertrag zu entwerfen, bedarf einer sorgfältigen Recherche.

Nur ein erfahrener Anwalt kann aufgrund der Vielzahl der Fälle einen Blick dafür haben, welche verschiedenen Gesichtspunkte wichtig sind.

Erst danach beginnt die eigentliche juristische Arbeit. Man wählt den richtigen Vertragstyp und die sachgerechtesten Vertragsklauseln aus.

Gerade neue europäische oder deutsche Vorschrift können bisherige Vertragsklauseln unwirksam werden lassen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen lassen übliche Vertragsmuster sehr schnell veraltet erscheinen.

Aber auch technische Entwicklungen führen dazu, dass „Vertragsmuster“ wesentliche Entwicklungen nicht abbilden.

Möchte man einen „Vertragsgenerator“ nutzen, so findet man dort den Hinweis, dass ein webbasiertes Schriftstück die anwaltliche Beratung nicht ersetzt. Das schreibt das Gesetz vor.

 

 

 

 



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