Zivilprozessrecht

Neben meiner umfassenden Tätigkeit bei Vertragsverhandlungen, der Abfassung von Verträgen und der Beratung bei der Vertragsdurchführung berate und vertrete ich meine Mandantinnen und Mandanten auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen des allgemeinen Zivilrechtes, des Urheber- und Markengesetzes, des Presse-, Äußerungs- und Medienrechtes, der öffentlichen Auftragsvergabe und des Vergaberechtes, des Softwarerechtes und des Designrechtes sowie des Rechtes des Unlauteren Wettbewerbs.

Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und als Fachanwalt für Informationstechnologierecht konnte ich meine Expertise insbesondere auch in einer Vielzahl entsprechender Gerichtsverfahren nachweisen, welche Voraussetzung für die Verleihung dieser fachlichen Qualifikation war.

Diese Verfahren umfassen Einstweilige Verfügungsverfahren und ordentliche Gerichtsverfahren vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (in Berlin das Kammergericht) sowie aber auch Schiedsverfahren in unterschiedlichen Bereichen.

Dabei berate und begleite ich in- und ausländische Mandanten und korrespondiere mit Kollegen beispielsweise in Frankreich und England, den USA oder den Niederlanden.

Diese Verfahren umfassen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, Kostenersatz- und Schadensersatzzahlungen, vertragliche und gesetzliche Ansprüche.



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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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