Designrecht

Robben & Badman – der urheberrechtliche Schutz von Zeichnungen

Robben & Badman - der urheberrechtliche Schutz von Zeichnungen ! In einem Rechtsstreit gegen den FC Bayern München hat sich ein Zeichner durchgesetzt, der Zeichnungen zu den Spielern Arjen Robben und Franck Ribbéry angefertigt hatte. Jedoch hat der Verein diese Zeichnungen benutzt, nicht aber gezahlt. In einem Zivilverfahren hat sich der Verein mit der Ansicht verteidigt, dass das Urhebergesetz diese Zeichnungen nicht schütze. Es handele sich um Werke, die auf bereits vorher bestehenden Werke aufbauten. Das Landgericht gab dem Künstler recht, der mit seinen Zeichnungen - und dem Claim "The real Robben & Badman" ein Gesamtkunstwerk geschaffen habe.

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Fahrräder als Werke der Kunst

Fahrräder als Werke der Kunst ? Der EuGH hatte zu entscheiden, ob ein Fahrrad, welches man zusammenklappen kann, den Schutz des Urheberrechtes in Anspruch nehmen kann. Diese Fahrräder, die man in vielen englischen Eisenbahnen auf dem Weg nach London sieht, besaßen ursprünglich einen Schutz durch das Patentrecht. Dieser Schutz ist aber abgelaufen und der EuGH entschied nun die Frage, ob ein Schutz auch durch das Urheberrecht gewährt wird. Wichtig war dies auch deshalb, weil der EuGH in einem anderen Fall im Bereich des Designrechtes entsprechend entschieden hatte. Der EuGH hat den Schutz für diese bestimmten Fahrräder bejaht.

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Designrecht

Designrecht umfasst das Designgesetz, eingetragenes und durch Gebrauch geschütztes Design, d.h. wenn aus unterschiedlichen Gründen eine Eintragung versäumt wurde und Schutz entweder aus dem Urhebergesetz oder dem Gesetz des Unlauteren Wettbewerbes erlangt werden kann.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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