Die Kanzlei Jan Froehlich

Hallo,
ich freue mich, dass Sie meine Website gefunden haben, auf welcher Sie Antworten auf Ihre Fragen als Unternehmer(in), Gewerbetreibende(r), Freiberufler(in) oder Existenzgründer(in) finden.

Ich bin als selbstständiger Rechtsanwalt im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes, Presse-, Äußerungs- und Medienrecht, sowie des IT-Rechts tätig.

Als Fachanwalt im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes berate ich meine Mandanten zum Markenrecht, Urheberrecht, zu Fragen des Unlauteren Wettbewerbes, im Lizenzrecht und Kartellrecht sowie im Patent- und Designrecht.

Ich berate als Fachanwalt für Informationstechnologierecht mittelständische Unternehmen, Selbstständige unterschiedlicher Branchen und Kommunen in dem Bereich des IT-Rechts (Softwareverträge / Elektronischer Geschäftsverkehr / Domainrecht / Datenschutzrecht).

Zu meinen Mandanten zählen Unternehmen und natürliche Personen.

Dabei berate ich in Fragen der Vertragsgestaltung und unterstütze meine Mandanten auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Hierbei handelt es sich auch um Existenzgründer, welche eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Beratung für ihren Bereich benötigen.

Hinzu kommt die Gestaltung von Vertragsverhältnissen. Dies umfasst die Vertragsgestaltung für Projekte, Lizenzen (Software / Nutzungsverträge für Marken, Bilder, Filme und andere Werke des Geistigen Eigentums), AGB, Standardverträge, Fragen des Lizenzmanagements und die Rechtsberatung in Konfliktfällen.

Dabei steht meinen Mandanten die Erfahrung aus der Beratung nationaler und internationaler Unternehmen zur Seite und die erfolgreiche Durchführung von Gerichtsverfahren zur effektiven Rechtsdurchsetzung der Rechte am Geistigen Eigentum.

Des Weiteren betreue ich Personen, Unternehmen und Kommunen auch im Bereich des Presserechtes, um den adäquaten Schutz gegen eine unzulängliche Berichterstattung oder diskreditierende persönliche Angriffe zu gewährleisten. Erfahren im Bereich der Krisenkommunikation unterstütze ich meine Mandanten mit erfahrenen Kommunikationsberatern.

Existenzgründer können sich unter "gruenderplattform.de" über wichtige Fragen der Existenzgründung mittels eines "Existenzgründerleitfadens" informieren. Auch über "aktuelle Rechtsfragen" zur Neugründung eines Unternehmens, wie auch auf der Website "gruenderleitfaden.de" des VDIVDE-IT, welche ich beratend unterstützt habe.

Nehmen Sie gerne auch die Möglichkeit wahr, Ihre Fragen per E-Mail zu stellen, um sich über Ihre Rechte zu informieren.

Gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch auf Deutsch, Englisch oder Französisch zur Verfügung.

Ihr Jan Froehlich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Tätigkeitsschwerpunkte

Gewerblicher Rechtsschutz

Der Gewerbliche Rechtsschutz umfasst den rechtlichen Bereich des Vertriebs und des Schutzes des geistigen Eigentums eines Unternehmens. Dazu zählen das Marken- und Namensrecht, durch welches ein Unternehmen seine Marke und seinen Namen schützen. Wichtig ist aber auch das Domainrecht, wodurch der Schutz des eigenen Namens im Internet gewahrt wird und Möglichkeiten der Verteidigung gegen unberechtigte Nutzungen aufgezeigt werden.

Übersicht zum Gewerblichen Rechtsschutz

Informationstechnologie (IT-Recht)

Das Gebiet der Informationstechnologie (IT) umfasst den Bereich des Softwarerechtes und damit den Kauf und Verkauf von Software und den Erwerb von entsprechenden Lizenzen. Die Regelungen des Lizenzrechtes umfassen damit auch die Berücksichtigung des Kartellrechtes, welches insbesondere aufgrund verschiedener europarechtlicher Regelungen.

Übersicht zum IT-Recht

Interessenschwerpunkte

Kartellrecht

Das Kartellrecht regelt nicht nur Fragen der zulässigen Zusammenarbeit von Unternehmen , sondern insbesondere auch im Falle von Lizenzverträgen, sondern auch von Unternehmenskooperationen. Nicht nur Preisabsprachen, sonedern auch andere den Wettbewerb beeinträchtigende abgestimmte Verhaltensweisen können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), d.h. durch das Kartellrecht verboten sein.

Aufgrund der strikten Kontrolle der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand nimmt jedoch auch das öffentliche Vergaberecht einen wichtigen Platz im GWB ein. Soweit die öfentliche Hand die massgeblichen Auftragswerte überschreitet ist Sie gezwungen, eine öffentliche Auftragsvergabe durchzuführen. Diese muss dann gemäss strengen gesetzlichen Vorgaben erfolgen, ansonsten ist die Vergabe grundsätzlich unzulässig.

Übersicht zum Kartellrecht

Medienrecht

Das Internet hat als Medium zwar eine differenzierte Wahrnehmung zur Folge, nicht aber den Ausschluss der Anwendung des Rechtes. Das Medienrecht regelt die besonderen Pflichten für Nachrichtendienste im Internet genauso wie auch die Frage der Verantwortlichkeit der über eine Website verbreiteten Inhalte. Man unterscheidet danach, ob es sich um eigene oder fremde Inhalte handelt.

Daneben umfasst das Medienrecht aber auch Regelungen des Datenschutzes, Gegendarstellungsrechte sowie die Frage der Zulässigkeit der Verbreitung von Rundfunksendungen, d.h. insbesondere Nachrichtensendungen im Internet.

Übersicht zum Medienrecht, Presserecht und Äußerungsrecht

Presserecht, Äußerungsrecht

Das Presserecht umfasst das Rechtsgebiet, welches die Berichterstattung in den unterschiedlichen Medien betrifft. Nicht nur die Berichterstattung in Printmedien ist Gegenstand rechtlicher Regelungen, sondern vor allem auch für das Internet gibt es rechtlich verbindliche Maßstäbe, welche die Richtigkeit und Vollständigkeit von Pressemeldungen fordern.

Dabei sollte nicht nur die erfolgreiche gerichtliche Auseinandersetzung hin zu Widerruf und Schmerzensgeld angestrebt werden, sondern auch frühzeitig die außergerichtliche Streitbeilegung Gegenstand einer gründlichen Analyse werden.

Übersicht zum Medienrecht, Presserecht und Äußerungsrecht

Kontakt

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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