Arbeitsrecht

Strafbare rassistische Beleidigungen in privaten Chatgruppen – verfassungsrechtlicher Schutz der Privatsphäre ?

Strafbare rassistische Beleidigungen in privaten Chatgruppen - verfassungsrechtlicher Schutz der Privatsphäre? Kann man sich darauf verlassen, dass private Äußerungen in einer Chatgruppe Teil der Privatsphäre sind? Ist die Privatsphäre nicht verfassungsrechtlich geschützt? Und was gilt, wenn ich eine private Chatgruppe aus persönlich befreundeten Arbeitskollegen oder Arbeitskolleginnen unterhalte? Grundsätzlich schützt das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des Grundgesetzes die Privatphäre und damit auch die Chatkommunikation. Das Bundesarbeitsgericht hat aber entschieden, dass auch in privaten Chatgruppen verbreitete Äußerungen eine fristlose Kündigung rechtfertigen können.

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Kontrolle durch Fotos bei der Arbeit

Kontrolle durch Fotos bei der Arbeit ? Darf ein Unternehmen die Sicherheitsabstände durch Video´s und entsprechende Filmaufnahmen kontrollieren ? Bedarf es dazu einer Zustimmung eines Betriebsrates in einem Unternehmen mit einer entsprechend großen Anzahl an Mitarbeiter*Innen und zwar auch soweit diese Aufnahmen auf einem Server in Irland bearbeitet und hostet ?

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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