Urteile

Erben eines Facebook-Accounts

Erben eines Facebook-Accounts ! Ein ebenso trauriges wie aber auch notwendiges Thema ist das Erben eines Facebook-Accounts. In diesem Fall hat die vom Bundesgerichtshof gefällte Entscheidung auch eine tragische Komponente. Die Eltern einer unter ungeklärten Umständen getöteten Jugendlichen wollten Zugang zu dem Facebook-Account erhalten. Facebook versagte dies und unterlag vor dem Bundesgerichtshof (Urt. v. 12.07.2018, III ZR 183/17). Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn Facebook den Erben nur einen USB-Stick zusendet, auf welchem sich 14.000 Seiten Inhalt befinden. Den Eltern müsse wie der Erblasserin uneingeschränkter Zugang gewährt werden.

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die Teilnahme an einem Gewinnspiel und Bewertungen

die Teilnahme an einem Gewinnspiel und Bewertungen ! Kann man Bewertungen vertrauen, die Kunden und Kundinnen aufgrund der Teilnahme an einem Gewinnspiel abgeben ? Und wie darf ein Unternehmen für die Teilnahme an dem Gewinnspiel werben, ohne dass dies als unlautere Werbung gilt ? Die Aufforderung zur Teilnahme an dem Gewinnspiel und das Liken, Kommentieren und Teilen eines Posts auf einer Social Media Plattform können unlauter sein.

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Robben & Badman – der urheberrechtliche Schutz von Zeichnungen

Robben & Badman - der urheberrechtliche Schutz von Zeichnungen ! In einem Rechtsstreit gegen den FC Bayern München hat sich ein Zeichner durchgesetzt, der Zeichnungen zu den Spielern Arjen Robben und Franck Ribbéry angefertigt hatte. Jedoch hat der Verein diese Zeichnungen benutzt, nicht aber gezahlt. In einem Zivilverfahren hat sich der Verein mit der Ansicht verteidigt, dass das Urhebergesetz diese Zeichnungen nicht schütze. Es handele sich um Werke, die auf bereits vorher bestehenden Werke aufbauten. Das Landgericht gab dem Künstler recht, der mit seinen Zeichnungen - und dem Claim "The real Robben & Badman" ein Gesamtkunstwerk geschaffen habe.

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Pressearbeit der Staatsanwaltschaft und Verlage – das Recht auf ein faires Verfahren

Pressearbeit der Staatsanwaltschaft und Verlage - das Recht auf ein faires Verfahren ! Im Strafprozess wie auch bei den Zivilgerichten gilt, dass den Beschuldigten und später den Angeklagten ein Recht auf ein faires Verfahren zusteht. Gemäß Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und sowie Art. 1 des Grundgesetzes soll jede Person gemäß Art. 20 III GG ein faires, rechtsstaatliches Verfahren erwarten dürfen. Sowohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) als auch das Landgericht Köln haben der Pressearbeit der Behörden bzw. des Axel-Springer-Verlages Grenzen aus Gründen des Persönlichkeitsrechtsschutzes gesetzt.

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Schutz gegen Einstweilige Verfügungen – das Recht auf Gehör

Schutz gegen Einstweilige Verfügungen - das Recht auf Gehör. Niemand möchte sich durch eine Einstweilige Verfügung überraschen lassen, wenn man von einem Verfügungsverfahren keine Kenntnis hatte. Kann man sich gegen eine Einstweilige Verfügung wehren, zu der man als Unternehmen nicht gehört wurde ? Das Bundesverfassungsgericht betont in einem Beschluss, dass das Recht auf rechtliches Gehör in jedem Fall zu achten ist. Hat man auf eine Abmahnung geantwortet, so darf eine Einstweilige Verfügung ohne vorherige mündliche Verhandlung nur erlassen werden, wenn der Gegenstand der Abmahnung und die Einstweilige Verfügung identisch sind.

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Werbung mit dem Claim „deutsches Unternehmen“

Werbung mit dem Claim "deutsches Unternehmen" - ist dieser doch etwas angestaubt wirkende Claim tatsächlich zulässig ? Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden (Beschluss vom 17.08.2020, Az. 6 W 84/20), dass man einen Hinweis auf den Ort der Verarbeitung nutzen darf. Da aufgrund dieses Hinweises im Falle der Verarbeitung eines Produktes mit einem Ort besondere Qualitätsanforderungen verbunden werden, handele es sich um eine zulässige Werbeaussage. Tatsächlich aber reiche ein solcher Hinweis nicht aus, wenn er sich nur auf den Ort der Konzeption und der Planung beziehe.

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die Verdachtsberichterstattung im Online-Archiv

die Verdachtsberichterstattung im Online-Archiv - darf man im Internet in Online-Archiven Berichte auf ungrenzte Zeit wiederfinden, die sich nur auf den Verdacht eines Vorwurfes einer Straftat stützen ? Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Verweildauer zwischen solchen Berichten, die sich als wahr erwiesen haben und solchen, die sich nicht bewahrheitet haben ? Und woran orientiert sich die Entscheidung, Berichte auf unbegrenzte Zeit im Internet verfügbar zu halten ? Das Bundesverfassungsgericht hält nur in Ausnahmefällen eine Löschung von zum Entstehungszeitpunkt zulässigen Berichten für notwendig. Dies gälte im Ausnahmefall dann, wenn diese Berichte eine derart "belastende Dimension" einnähmen, dass Löschungsanansprüche gerechtfertigt seien.

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das „Recht auf Vergessen“ im Internet

das "Recht auf Vergessen" im Internet ? Kann man gegenüber einer internationalen Suchmaschine geltend machen, dass auch 9 Jahre nach einem zutreffenden Bericht über ein finanzielles Defizit eines Regionalverbandes entsprechende Nachrichten gelöscht werden ? Der Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation hat dies versucht. Als Organisation einen Fehlbetrag von 1 Million € zu verzeichnen hatte, meldete er sich krank. Nunmehr versucht er aufgrund des Auslistungsrechtes gemäß Art. 17 DSGVO, entsprechende Berichte bei Google löschen zu lassen.

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„Ritter Sport“ – eine Verpackung ohne ästhetischen Wert

"Ritter Sport" - eine Verpackung ohne ästhetischen Wert ? Viele Liebhaber von Schokolade haben auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes geschaut, welches den Wert der Verpackung für das Marketing unterstreicht. Gerade auch Geschäftsführerinnen von kleinen Unternehmen oder Existenzgründer verkennen die Bedeutung des Markenrechtes. Befindet man sich in dem Stress der Unternehmensgründung, so will man sich mit der Produktidee oder der Innovation beschäftigen. Fragen der Unternehmensbezeichnung oder gar einer eingetragenen Marke gelten als zweitrangig. Da im Fall der Verpackung der "Ritter-Schokolade" der Rechtsstreit über 10 Jahre gedauert hat, so sollte man der Marke oder Unternehmensbezeichnung größere Beachtung schenken.

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Die Verantwortung der Presse für unverpixelte Bilder

Die Verantwortung der Presse für unverpixelte Bilder ! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für die Verpixelung von Bildern das veröffentliche Medium verantwortlich ist. Zwar obliege es den Fotografen/Innen entsprechende Hinweise zu geben, wenn bei der Aufname bestimmte Vorgaben durch die Abgebildeten gemacht wurden oder besondere Umstände den Aufnahmen zurgrunde lagen. Jedoch dürften Fotografen/Innen entsprechende Bilder einer zufällig vor einem Krankenhaus abgebildeten Person unverpixelt einliefern. Die Frage, ob diese dann Bilder zu verpixeln seien, hat das Medium in eigener presserechtlicher Verantwortung zu treffen.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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