Lieber Besucher, liebe Besucherin,

Kunst-Legal richtet sich an diejenigen, die mit Kunst befasst sind und sich Rechtsfragen stellen. Darunter zählen nicht nur Künstlerinnen und Künstler, Galerien und Museen, sondern auch Verlage und andere Unternehmen. Für Kuratorinnen und Kuratoren gibt es unter Kurator-recht.de eine eigene Seite.

Einmal regeln das Urheberrecht und das Verlagsrecht, das Markenrecht aber auch das Internetrecht (IT-Recht) wesentliche Aspekte des Kunstlebens. Für allgemeine Fragen finden sich im Allgemeinen Zivilrecht oder Vertragsrecht verschiedene Hinweise.

Vor allem aber stellt das Kunstrecht eine eigene Kategorie dar, in welcher bestimmte Fragen des Rechts in der Kunst behandelt werden, z.B. zu Ausstellungen, Werbung, Marketing, zustimmungspflichtigen Bearbeitungen oder Vervielfältigungen sowie Ausnahmen.

Es sollen Ihnen hier Anregungen und Informationen gegeben werden, aber selbstverständlich steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, eigene Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben.

Viele Grüße
Jan Froehlich, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Kunst-Legal richtet sich an diejenigen, die mit Kunst befasst sind und sich Rechtsfragen stellen. Darunter zählen nicht nur Künstlerinnen und Künstler, Galerien und Museen, sondern auch Verlage und andere Unternehmen. Für Kuratorinnen und Kuratoren gibt es unter Kurator-recht.de eine eigene Seite.

Einmal regeln das Urheberrecht und das Verlagsrecht, das Markenrecht aber auch das Internetrecht (IT-Recht) wesentliche Aspekte des Kunstlebens. Für allgemeine Fragen finden sich im Allgemeinen Zivilrecht oder Vertragsrecht verschiedene Hinweise.

Vor allem aber stellt das Kunstrecht eine eigene Kategorie dar, in welcher bestimmte Fragen des Rechts in der Kunst behandelt werden, z.B. zu Ausstellungen, Werbung, Marketing, zustimmungspflichtigen Bearbeitungen oder Vervielfältigungen sowie Ausnahmen.

Es sollen Ihnen hier Anregungen und Informationen gegeben werden, aber selbstverständlich steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, eigene Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben.

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Jan Froehlich, LL.M.
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Kunst und Recht

Eine Übersicht zum Thema legaler Kunst finden Sie im Beitrag Kunstrecht.
Weitere Themen finden Sie in der Kategorie Kunst und Recht.

Grenzenlose Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG – die europäischen Grenzen der deutschen Rechtsprechung

verfasst am: 28. März 2023
Grenzenlose Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG - die europäischen Grenzen der deutschen Rechtsprechung ! Mit Panoramafreiheit gemäß § 59 des Urheberrechtes meint man die Möglichkeit, am öffentlichen Plätzen befindliche Werken abzubilden und zu verwerten. Immer wieder überschreiten jedoch deutsche Gerichte die europäischen Grenzen. Grundlage hierfür sind verschiedene Urteile - "East Side Gallery" und "AIDA-Kussmund" - des Bundesgerichtshofes. Tatsächlich aber verstoßen deutsche Entscheidungen gegen europäische Richtlinien.
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Robben & Badman – der urheberrechtliche Schutz von Zeichnungen

verfasst am: 9. September 2020
Robben & Badman - der urheberrechtliche Schutz von Zeichnungen ! In einem Rechtsstreit gegen den FC Bayern München hat sich ein Zeichner durchgesetzt, der Zeichnungen zu den Spielern Arjen Robben und Franck Ribbéry angefertigt hatte. Jedoch hat der Verein diese Zeichnungen benutzt, nicht aber gezahlt. In einem Zivilverfahren hat sich der Verein mit der Ansicht verteidigt, dass das Urhebergesetz diese Zeichnungen nicht schütze. Es handele sich um Werke, die auf bereits vorher bestehenden Werke aufbauten. Das Landgericht gab dem Künstler recht, der mit seinen Zeichnungen - und dem Claim "The real Robben & Badman" ein Gesamtkunstwerk geschaffen habe.
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mangelnder Schutz für Fotograf*Innen bei freier Bearbeitung

verfasst am: 30. Juni 2020
mangelnder Schutz für Fotograf*Innen bei freier Bearbeitung ? Eine Entscheidung des Landgerichtes Hamburg versagt Fotograf*Innen den Schutz des Urheberrechtes im Falle einer sogenannten freien Nutzung gemäß § 24 UrhG. Das Gericht verneint den Schutz, obwohl die ganz wesentlichen Merkmale der Fotografie übernommen wurden. Man könne nur jene Teile der vervielfältigten Fotografie vergleichen, die auch kopiert wurden. Jedoch könnten auch wesentliche Merkmale im neuen Werk verblassen. Zudem kann eine "religiöse" Ausführung zu berücksichtigen sein.
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Sampeln ohne Zustimmung – eine Kunst

verfasst am: 2. Mai 2020
Sampeln ohne Zustimmung - eine Kunst ! Wann nutze ich ein Kunstwerk als eine Inspiration und wann beginnt eine Künstlerin oder ein Künstler ein bestimmtes Werk rechtswidrig zu kopieren ? In seiner dritten Entscheidung zu "Kraftwerk" und Moses Pelham geht der Bundesgerichtshof neue Wege.
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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.
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