Lieber Besucher, liebe Besucherin,

Kunst-Legal richtet sich an diejenigen, die mit Kunst befasst sind und sich Rechtsfragen stellen. Darunter zählen nicht nur Künstlerinnen und Künstler, Galerien und Museen, sondern auch Verlage und andere Unternehmen. Für Kuratorinnen und Kuratoren gibt es unter Kurator-recht.de eine eigene Seite.

Einmal regeln das Urheberrecht und das Verlagsrecht, das Markenrecht aber auch das Internetrecht (IT-Recht) wesentliche Aspekte des Kunstlebens. Für allgemeine Fragen finden sich im Allgemeinen Zivilrecht oder Vertragsrecht verschiedene Hinweise.

Vor allem aber stellt das Kunstrecht eine eigene Kategorie dar, in welcher bestimmte Fragen des Rechts in der Kunst behandelt werden, z.B. zu Ausstellungen, Werbung, Marketing, zustimmungspflichtigen Bearbeitungen oder Vervielfältigungen sowie Ausnahmen.

Es sollen Ihnen hier Anregungen und Informationen gegeben werden, aber selbstverständlich steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, eigene Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben.

Viele Grüße
Jan Froehlich, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Kunst-Legal richtet sich an diejenigen, die mit Kunst befasst sind und sich Rechtsfragen stellen. Darunter zählen nicht nur Künstlerinnen und Künstler, Galerien und Museen, sondern auch Verlage und andere Unternehmen. Für Kuratorinnen und Kuratoren gibt es unter Kurator-recht.de eine eigene Seite.

Einmal regeln das Urheberrecht und das Verlagsrecht, das Markenrecht aber auch das Internetrecht (IT-Recht) wesentliche Aspekte des Kunstlebens. Für allgemeine Fragen finden sich im Allgemeinen Zivilrecht oder Vertragsrecht verschiedene Hinweise.

Vor allem aber stellt das Kunstrecht eine eigene Kategorie dar, in welcher bestimmte Fragen des Rechts in der Kunst behandelt werden, z.B. zu Ausstellungen, Werbung, Marketing, zustimmungspflichtigen Bearbeitungen oder Vervielfältigungen sowie Ausnahmen.

Es sollen Ihnen hier Anregungen und Informationen gegeben werden, aber selbstverständlich steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, eigene Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben.

Viele Grüße
Jan Froehlich, LL.M.
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Kunst und Recht

Eine Übersicht zum Thema legaler Kunst finden Sie im Beitrag Kunstrecht.
Weitere Themen finden Sie in der Kategorie Kunst und Recht.

der AI Act der EU – der Versuch einer Regulierung zum Nutzen der Menschen in Europa

verfasst am: 11. Dezember 2023
Die KI Verordnung ist der erste grundlegende Rechtsakt der EU zur Einführung von KI Systemen, dem Verbot bestimmter Praktiken, der Definition von Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme sowie harmonisierte Transparenzsysteme. Zwar sieht der AI Act auch vor, dass das Urheberrecht beachtet werden soll, regelt aber bisher nicht die Frage der angemessenen Vergütung für die Nutzung der urheberechtlich geschützten Werke. Nunmehr ist der Entwurf weiter beraten worden. Er bedarf noch der Zustimmung des Parlamentes und des Rates der Mitgliedstaaten.
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Schützt das Datenschutzrecht vor der ungewollten Verwendung von Daten zur Erstellung eines Bildes ?

verfasst am: 3. Oktober 2023
Schützt das Datenschutzrecht vor der ungewollten Verwendung von Daten zur Erstellung eines Bildes ? Eine Zeichnung einer Frau ist eine Vorlage für einen Linoleum-Schnitt einer Künstlerin. Dieser Linoleum-Schnitt dient als Vorlage für den Abdruck des Frauenportraits auf T-Shirts, welche verkauft werden. Ist es zulässig, solche nicht bestellte Bildnisse zu veröffentlichen oder zur Schau zu stellen? Die Kunstfreiheit läßt dies gemäß Art. 5 III Satz 1 GG zu. Auch das Datenschutzrecht verhindert die Erschaffung des Werkes und seine Verbreitung nicht.
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Schutz für ein mittels KI geschaffenes Werk in Form eines Bildes? erste Entscheidungen

verfasst am: 25. September 2023
Schutz für ein mittels KI geschaffenes Werk in Form eines Bildes ? Im Augenblick diskutieren wir in Deutschland intensiv die Frage, inwiefern denn die KI urheberrechtlich geschützte Werke erschaffen könne.
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der Schutz des eigenen Bildes gegen den Mißbrauch durch eine Nachbildung mittels KI – wie schütze ich mich als Schauspieler/In

verfasst am: 12. September 2023
der Schutz des eigenen Bildes gegen den Mißbrauch durch eine Nachbildung mittels KI - wie schütze ich mich beispielsweise als Schauspieler/In ? Das Recht am eigenen Bild beinhaltet persönlichkeitsrechtliche und vermögensrechtliche Aspekte. Zu unterscheiden ist zwischen "Doppelgänger" / "Look-alik"s und die Annahme eines Bildnisses auf der einen Seite. Im Gegensatz dazu ist die Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler kein Bildnis dieser Person. Im Gegensatz dazu ist die Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler kein Bildnis dieser Person. Maßgeblich für Annahme eines Bildnisses ist unter anderem die Wahrnehmung des angesprochenen Publikums. Jedoch gibt es kein Recht am "eigenen Lebensbild".
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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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