Liebe Besucherin, lieber Besucher,

Krisenkommunikation bedeutet, dass Unternehmen oder Personen, die in den Fokus der öffentlichen Berichterstattung (Rundfunksendung, Hörfunk, Social Media oder Presse) geraten sind, einer rechtlichen Unterstützung bedürfen.

Dabei umfasst die Tätigkeit des Anwaltes hier nicht nur rechtliche Prüfung und die entsprechende Beratung, sondern auch den professionellen Umgang mit den Informationen.

Während Privatpersonen dann, wenn sie sich nicht selbst in den Fokus der Berichterstattung begeben haben, einen weitreichenden Schutz genießen können, verhält es sich anders bei Personen des öffentlichen Lebens, z.B. Politiker*innen oder Künstler*innen.

In jedem Fall sollte sich jemand, der durch die öffentliche Berichterstattung, oder von Angriffen in Sozialen Medien betroffen ist, vor eigenen Reaktionen beraten lassen, um die Situation nicht zu verschlimmern.

Viele Grüße
Jan Froehlich, LL.M.
Rechtsanwalt

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

Krisenkommunikation bedeutet, dass Unternehmen oder Personen, die in den Fokus der öffentlichen Berichterstattung (Rundfunksendung, Hörfunk, Social Media oder Presse) geraten sind, einer rechtlichen Unterstützung bedürfen.

Dabei umfasst die Tätigkeit des Anwaltes hier nicht nur rechtliche Prüfung und die entsprechende Beratung, sondern auch den professionellen Umgang mit den Informationen.

Während Privatpersonen dann, wenn sie sich nicht selbst in den Fokus der Berichterstattung begeben haben, einen weitreichenden Schutz genießen können, verhält es sich anders bei Personen des öffentlichen Lebens, z.B. Politiker*innen oder Künstler*innen.

In jedem Fall sollte sich jemand, der durch die öffentliche Berichterstattung, oder von Angriffen in Sozialen Medien betroffen ist, vor eigenen Reaktionen beraten lassen, um die Situation nicht zu verschlimmern.

Viele Grüße
Jan Froehlich, LL.M.
Rechtsanwalt

Krisenkommunikation

Eine Übersicht zum Thema Kommunikation in der Krise finden Sie im Beitrag Das ist Krisenkommunikation.
Weitere Themen finden Sie in der Kategorie Krisenkommunikation.

Hinweisgeberschutzgesetz – zum Schutz der Whistleblower und zur Qualitätssteigerung im Unternehmen

verfasst am: 6. März 2024
Seit dem 17. Dezember 2023 sind Behörden, Städte, Kommunen und Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet, gemäß dem Hinweisgeberschutz-Gesetz interne oder externe Meldestellen einzuführen. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, welche Kenntnis von Gesetzesverstößen erhalten haben. Sie können diese Verstöße an dafür vorgesehene Meldestellen melden oder offen legen. Das Gesetz dient der Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität und allgemeiner Kriminalität im Unternehmen.
ganzen Artikel lesen ...

Unternehmenspersönlichkeitsrecht – gibt es das? Welche Rechte haben Unternehmen in diesem Fall?

verfasst am: 12. Oktober 2023
Unternehmenspersönlichkeitsrecht - gibt es das? Es gibt auch einen sozialen Geltungsanspruch von Kapitalgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen. Grundlage für diesen Anspruch sind auch die Art. 1 I, 2 I GG. So entscheiden Unternehmen selbst über die Verwendung des Namens und Bildes des Unternehmens. Die unbefugte Verwendung kann untersagt und Kosten- und Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden.
ganzen Artikel lesen ...

der Schutz journalistischer Texte – das Recht gegen Entstellungen und Kürzungen vorzugehen

verfasst am: 28. September 2023
der Schutz journalistischer Texte - das Recht gegen Entstellungen und Kürzungen vorzugehen. Für Journalist/Innen ist es Alltag, wenn ein Text gekürzt wird. Aber wann ist dies zulässig ? Hängt es von dem Vertragsverhältnis zum Medium ab? Wie ist es für freie Schriftsteller/Innen? Das Urheberrecht schützt selbstverständlich auch journalistische Texte, wenn diese eine "persönliche geistige Schöpfung" im Sinne des Urheberrechtes darstellen. Daher können auch Journalisten und Journalistinnen gegen Entstellungen eines Textes gemäß § 14 UrhG vorgehen. Voraussetzung ist, dass diese Entstellungen "geeignet" sind, die "berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden".
ganzen Artikel lesen ...

zulässige Sperrung auf sozialen Netzwerken wegen Hassrede !

verfasst am: 19. Oktober 2020
zulässige Sperrung auf sozialen Netzwerken wegen Hassrede ! Viele Nutzerinnen und Nutzer sehen sich in Kommentarspalten auf Sozialen Netzwerken einem ungeheuren Hass ausgesetzt. Beleidigungen, Beschimpfungen und Gewaltphantasien verbunden mit der Androhung sexueller Handlungen sehen sich viele Frauen und Männer ausgesetzt. Wie gefährlich diese Hassreden sind, haben die Attentate auf Walter Lübcke in Jahr 2019 und 2020 gegen den französischen Lehrer Samuel Paty im Oktober 2020 gezeigt. in beiden Fällen waren den Mordanschlägen massive Bedrohungen in den Sozialen Netzwerken vorausgegangen. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 15. September 2020 (29 U 6/20) die Sperrung eines Accounts als verhältnismäßig und damit zulässig erachtet. Denn dadurch sollte die Verbreitung von Hassrede unterbunden wird.
ganzen Artikel lesen ...


Kontakt

Menü

Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

Alle Rechte an urheberrechtlich geschützten Inhalten, wie insbesondere den Beiträgen von Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M., bleiben ausdrücklich vorbehalten. Einer Verwendung für das Training von Künstlicher Intelligenz durch die Verwendung der Inhalte dieser Webseite wird insgesamt widersprochen und zwar der Verwendung von Teilen von Texten oder ganzen Texten, wie insbesondere auch, aber nicht beschränkt auf Überschriften, Begriffe, bestimmte Formulierungen, bestimmte Text-Abschnitte, der Nutzung von Abbildungen oder Symbolen oder dem gesamten Inhalt der Website. Es bleiben sämtliche Rechte vorbehalten.

Nach oben scrollen