Hinweisgeberschutzgesetz – zum Schutz der Whistleblower und zur Qualitätssteigerung im Unternehmen
Neueste Beiträge
Hinweisgeberschutzgesetz – zum Schutz der Whistleblower und zur Qualitätssteigerung im Unternehmen
verfasst am: 6. März 2024Seit dem 17. Dezember 2023 sind Behörden, Städte, Kommunen und Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet, gemäß dem Hinweisgeberschutz-Gesetz interne oder externe Meldestellen einzuführen. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, welche Kenntnis von Gesetzesverstößen erhalten haben. Sie können diese Verstöße an dafür vorgesehene Meldestellen melden oder offen legen. Das Gesetz dient der Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität und allgemeiner Kriminalität im Unternehmen.
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Rechtssichere Präsentationen von Food-Waren – Sorgfalt bei der Präsentation und im Warenkorb
verfasst am: 6. März 2024Rechtssichere Präsentationen von Food-Waren - ein paar Gedanken zu Informationspflichten im Lebensmittelbereich! Dies betrifft die zutreffende Bezeichnung der Waren und auch die ordnungsgemäße Abwicklung der Verkäufe, die unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten und Aussagen zur Umwelt
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Grundgedanken für Existenzgründer/Innen – Unternehmensnamen, Produktbezeichnungen, Marken, Slogans
verfasst am: 18. Februar 2024Unternehmensgründungen sind komplex. Gerade aber der Unternehmensname, Produktbezeichnungen und Marken sollten in der Gründungstimeline eine Priorisierung beanspruchen. Rechtliche Fragen zur Möglichkeit der Markeneintragung wie auch der Vermeidung der Verletzung von Rechten Dritter sollten vor der Unternehmensgründung gelöst worden sein. Sorgfältige Beachtung erfordern aber auch Informationen zu Produkten und Dienstleistungen.
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Pressemitteilung Rechtsanwalt Jan Froehlich vom 25.01.2024
verfasst am: 25. Januar 2024Pressemitteilung vom 25.01.2024 von Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M. zur Stellungnahme Rechtsanwalt Dr. Ben Irle vom 18.01.2024 und Frau Monika Gruber und Herrn Andreas Hock vom 20. Januar 2024 auf Facebook sowie zu den Verfahren vor dem zuständigen Landgericht – Kammer für Presserecht:
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